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Achtung! Neues Eu-Kanalgesetz
Ist Ihr Hausanschlusskanal dicht oder gelangt Schmutzwasser aus Ihrem Kanal in das Erdreich ?
Um Boden und Gewässer vor schädlichen Verunreinigungen nachhaltig zu schützen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Abwasserkanäle und Grundleitungen dicht sein müssen.
Bundesweit ist nach § 18b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit DIN 1986-30 eine Erstprüfung sämtlicher Grundstückentwässerungsleitungen und Schächte durchzuführen.
Wer bis Ende 2015 keine Überprüfung durchgeführt hat, macht sich strafbar, da er spätestens ab diesem Zeitpunkt im Zuge der Eigenkontrolle über den Zustand seines Kanals informiert sein muss.
Je früher mögliche Beschädigungen und Undichtigkeit festgestellt werden, desto kostengünstiger und problemloser ist oft die Reparatur.
Also jetzt handeln!
Wussten Sie´s?
Auch im Winter können viele Arbeiten im Innen-, sowie im Außenbereich ausgeführt werden. Fragen Sie einfach nach...
Zum Beispiel:
Im Winter die Terrasse und die Außenanlage machen lassen, und im Frühling einfach nur genießen!
Über uns:
Wir legen Wert auf Traditionen:
Wir sind ein qualitätsbewusstes, fachkompetentes und saarländisch verwurzeltes Familienunternehmen, welches die Tradition des Maurerhandwerks nun schon in der dritten Generation mit Leidenschaft ausübt.
Unsere Erfahrung und unser KnowHow werden jetzt schon fast seit 100 Jahren vom Vater zum Sohn übertragen.
So verstehen wir uns darauf Ihre Bedürfnisse zu erkennen und diese ganz nach Ihren Vorstellungen von Meisterhand zu verwirklichen. Unsere langjährigen und zufriedenen Kunden werden es Ihnen bestätigen:
AUF UNS KÖNNEN SIE BAUEN!
Axel Nickel Maurermeister
Axel Nickel führt das Unternehmen nun in der dritten Generation.